Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie entspannt ein Vermögen aufbauen. Dabei nutzen Sie die doppelte Power: In vielen Fällen gibt es Geld vom Arbeitgeber. Und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie zusätzlich eine Förderung vom Staat.¹ VL-Sparen mit Fonds und ETFs der Deka bietet Ihnen dabei langfristig die Möglichkeit, Vermögen für Ihre persönlichen Vorsorge- und Sparziele aufzubauen.
Gut zu wissen: Seit 2024 können noch mehr Menschen die staatliche Förderung erhalten. Denn die Einkommensgrenzen wurden verdoppelt.¹
| Vertragslaufzeit | 7 Jahre |
| Betrag | Ab 26 - 40 Euro regelmäßig (Bei geringerem VL-Arbeitgeber-Zuschuss kann die Rate durch eigene Leistungen aufgestockt werden). |
| Verfügbarkeit | Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen.2 Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar. |
Viele Arbeitgeber übernehmen den VL-Betrag ganz oder teilweise – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Auch wenn das nicht der Fall ist, können Sie trotzdem vermögenswirksam sparen – über eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Das heißt, Ihr Arbeitgeber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
Falls Sie während der Vertragslaufzeit Ihren Arbeitgeber wechseln, kann der neue Arbeitgeber für Sie weiter sparen. Dazu benötigt die Deka lediglich die neuen Arbeitgeber-Daten.
Als zulageberechtigte Person erhalten Sie vom Staat zusätzlich 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Das sind bis zu 80 Euro pro Jahr.¹
Mit einem VL-Anschlussvertrag nutzen Sie ganz bequem weiter den möglichen Arbeitgeber-Zuschuss und die mögliche staatliche Förderung. Dieser wird automatisch für Sie eingerichtet. So können Sie langfristig ein Vermögen aufbauen.
Rechenbeispiel zur Verdeutlichung der Funktionsweise von VL-Anschlussverträgen. Entwicklung von vier zeitlich aufeinander folgenden VL-Verträgen. 1. Vertrag: Eingang erste Rate Januar des 1. Sparjahres – 4. Vertrag: Eingang letzte Rate Dezember des 24. Sparjahres. Ablauf der Sperrfrist: zum Ende des 25. Jahres. Der VL-Bestand wurde jeweils nach Ablauf der Sperrfrist gehalten. Wiederanlage der Erträge, ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Beispielhafte Darstellung mit 25 Jahren Laufzeit, eingezahlter Betrag 40 Euro monatlich. Für die Berechnung wird eine durchschnittliche Wertentwicklung von 5 Prozent p. a. abgebildet. Das Ergebnis hat nur hypothetischen Charakter und stellt keine Prognose oder Garantie dar. Die verwendeten Daten und Ergebnisse sollen dazu dienen, die Funktionsweise des VL-Fondssparens zu verdeutlichen. Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Kapitalmarktbedingte Schwankungen während der Laufzeit der VL-Verträge wurden im Rahmen dieses Rechenbeispiels bzw. der Grafik nicht berücksichtigt.
Quelle: DekaBank, eigene Berechnungen
Stand: Oktober 2025
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Ein versöhnliches Ende kennzeichnet die abgelaufene Handelswoche an den Kapitalmärkten. Misstöne kamen zunächst insbesondere aus dem Technologiesektor. Eine große KI-Firma nach der anderen präsentierte in den vergangenen Tagen ihre Ergebnisse für das zweite Quartal. Die Zahlen waren durchweg gut und bewegten sich im Rahmen der extrem hohen Erwartungen der Finanzanalysten. Aber eben auch nicht mehr. Damit geht die Phase der sich fortlaufend steigernden Erwartungen an die neuen KI-Geschäftsmodelle zu Ende. Und immer lauter wird die Frage gestellt, ob sich die enormen Investitionen dieser Firmen auszahlen werden. Dies führte dazu, dass einige Übertreibungen aus den Kursen abgelassen wurden. So schloss die US-Technologiebörse NASDAQ in dieser Woche zeitweise zehn Prozent unter ihrem Allzeithoch Anfang Juni. Dann brachten die Gewinnzahlen von Microsoft und Amazon gegen Ende der Woche doch noch positive Überraschungen und entfachten eine Kurserholung über den gesamten Technologiesektor hinweg. Der deutsche Leitindex DAX schwang sich zu neuen Höchstständen auf. Insgesamt sind diese Entwicklungen jedoch positive Zeichen, denn sie zeigen, dass die Börse sich von reinen Erwartungen an das KI-Geschäft löst und zunehmend an realen Ergebnissen orientiert. Auch für die Gesamtwirtschaft gab es einiges an Daten in der zurückliegenden Woche. Die Konjunkturzahlen für die europäischen Volkswirtschaften zeigten für das zweite Quartal wieder ein Wirtschaftswachstum an, nicht zuletzt auch in Deutschland. Dagegen machten die Verbraucherpreise wieder einen – allerdings erwarteten – Sprung nach oben auf 2,8 Prozent vor dem Hintergrund der anhaltenden Auseinandersetzungen im Nahen Osten. Und schließlich tagte die US-Notenbank zum zweiten Mal unter ihrem neuen Vorsitzenden Kevin Warsh, allerdings wieder ohne eine Änderung der Leitzinsen.
Veröffentlicht am: 31. Juli 2026
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt.
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¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: September 2025. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
² Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.
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