Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie entspannt ein Vermögen aufbauen. Dabei nutzen Sie die doppelte Power: In vielen Fällen gibt es Geld vom Arbeitgeber. Und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie zusätzlich eine Förderung vom Staat.¹ VL-Sparen mit Fonds und ETFs der Deka bietet Ihnen dabei langfristig die Möglichkeit, Vermögen für Ihre persönlichen Vorsorge- und Sparziele aufzubauen.
Gut zu wissen: Seit 2024 können noch mehr Menschen die staatliche Förderung erhalten. Denn die Einkommensgrenzen wurden verdoppelt.¹
| Vertragslaufzeit | 7 Jahre |
| Betrag | Ab 26 - 40 Euro regelmäßig (Bei geringerem VL-Arbeitgeber-Zuschuss kann die Rate durch eigene Leistungen aufgestockt werden). |
| Verfügbarkeit | Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen.2 Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar. |
Viele Arbeitgeber übernehmen den VL-Betrag ganz oder teilweise – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Auch wenn das nicht der Fall ist, können Sie trotzdem vermögenswirksam sparen – über eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Das heißt, Ihr Arbeitgeber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
Falls Sie während der Vertragslaufzeit Ihren Arbeitgeber wechseln, kann der neue Arbeitgeber für Sie weiter sparen. Dazu benötigt die Deka lediglich die neuen Arbeitgeber-Daten.
Als zulageberechtigte Person erhalten Sie vom Staat zusätzlich 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Das sind bis zu 80 Euro pro Jahr.¹
Mit einem VL-Anschlussvertrag nutzen Sie ganz bequem weiter den möglichen Arbeitgeber-Zuschuss und die mögliche staatliche Förderung. Dieser wird automatisch für Sie eingerichtet. So können Sie langfristig ein Vermögen aufbauen.
Rechenbeispiel zur Verdeutlichung der Funktionsweise von VL-Anschlussverträgen. Entwicklung von vier zeitlich aufeinander folgenden VL-Verträgen. 1. Vertrag: Eingang erste Rate Januar des 1. Sparjahres – 4. Vertrag: Eingang letzte Rate Dezember des 24. Sparjahres. Ablauf der Sperrfrist: zum Ende des 25. Jahres. Der VL-Bestand wurde jeweils nach Ablauf der Sperrfrist gehalten. Wiederanlage der Erträge, ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Beispielhafte Darstellung mit 25 Jahren Laufzeit, eingezahlter Betrag 40 Euro monatlich. Für die Berechnung wird eine durchschnittliche Wertentwicklung von 5 Prozent p. a. abgebildet. Das Ergebnis hat nur hypothetischen Charakter und stellt keine Prognose oder Garantie dar. Die verwendeten Daten und Ergebnisse sollen dazu dienen, die Funktionsweise des VL-Fondssparens zu verdeutlichen. Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Kapitalmarktbedingte Schwankungen während der Laufzeit der VL-Verträge wurden im Rahmen dieses Rechenbeispiels bzw. der Grafik nicht berücksichtigt.
Quelle: DekaBank, eigene Berechnungen
Stand: Juli 2026
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An den Aktienmärkten nahm die vergangene Handelswoche für weite Strecken einen unangenehmen Verlauf. Obwohl die Lage im Persischen Golf schon lange keine zentrale Bedeutung mehr an den Kapitalmärkten spielt, verhagelte ein Rohölpreis nahe der 100 US-Dollar-Marke vor dem Hintergrund neuer gegenseitiger Angriffe zwischen den USA und dem Iran den Börsianern die Stimmung. Diese schlechte Stimmung könnte sich schnell wieder aufhellen, wenn die militärischen Aktionen abflauen, denn dann erhöht sich erfahrungsgemäß die Transportmenge durch die Straße von Hormus erheblich. Langfristig erwarten immer weniger Teilnehmer an den Kapitalmärkten, dass dieser Transportweg jemals wieder seine frühere Bedeutung erlangt. Es wird erwartet, dass der Iran die Seestraße langfristig als geopolitisches Instrument gebrauchen wird. Die Länder und Unternehmen der Region passen sich an, über die nächsten Jahre werden alternative Logistikstrukturen entwickelt. Darüber hinaus gilt die Aufmerksamkeit der Finanzmärkte den Zinsmärkten. Nach dem Chaos der ersten Pressekonferenzen des neuen US-Notenbankchefs Kevin Warsh war dieser um Schadensbegrenzung bemüht. Warsh erklärte, dass die Inflationsbekämpfung gegenwärtig wichtiger sei als die Rücksicht auf die Konjunktur und kündigte damit quasi eine zeitnahe Erhöhung der Leitzinsen an. Dies brachte etwas Vertrauen in die US-Geldpolitik zurück. Ohne dass die US-Regierung ihre übermäßige Schuldenaufnahme zurücknimmt, werden allerdings die Zinsen für Kredite nicht wieder auf ihre niedrigen Niveaus der letzten Jahre zurückkehren. US-Finanzminister Scott Bessent kündigte zwar eine Konsolidierung seines Staatshaushalts an. An den Finanzmärkten sind solche Ankündigungen mittlerweile aber nichts mehr wert. Zu oft ist man in der Vergangenheit enttäuscht worden. Hier zählen nur noch tatsächliche Ergebnisse.
In der kommenden Woche gibt es Konjunkturnachrichten aus Deutschland. Die Wirtschaft befindet sich trotz aller strukturellen Hemmnisse in einer Erholungsphase. Ob dies auch im September weitergeht, wird der Sentix-Konjunkturindex verraten. Und am Donnerstag wird die EZB die Leitzinsen bei ihrer Ratssitzung um ein viertel Prozentpunkt anheben, da sich seit der Zinspause im Juli der Inflationsausblick nicht spürbar verbessert hat.
Veröffentlicht am: 4. September 2026
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt.
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¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juli 2026. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
² Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.
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